© Sonja Karl Pelikan
Übergeben oder Vererben
Soll ich mein Haus bzw. meine Eigentumswohnung bereits lebzeitig an mein Kind übergeben? Was sind die Vorteile einer lebzeitigen Übergabe gegenüber einer Zuwendung durch ein Testament (= Verfügung von Todes wegen)? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Verfügung von Todes wegen und einer lebzeitigen Übergabe und welche Nachteile bzw. Risiken bringt eine lebzeitige Übergabe mit sich?
Die Frage, ob man sein Haus einem Kind lebzeitig oder von Todes wegen übergibt, kommt in der Notarpraxis häufig vor und ist für die Beteiligten von zentraler Bedeutung bzw. mit höchst unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden – worüber oft eine gewisse Fehlvorstellung besteht.
Ein Testament kann man in der Regel bis zum Ableben (zum Teil allerdings nur mit Zustimmung des Ehegatten) wieder ändern, einen verschenkten Gegenstand, mithin ein lebzeitig übergebenes Haus, kann man nicht ohne weiteres zurückverlangen.
Demgegenüber mag eine lebzeitige Übergabe insbesondere dann geboten sein, wenn das Kind seinerseits in die Immobilie investiert, da es andernfalls in das Vermögen der Eltern investieren würde, was nicht nur steuer- und pflichtteilsrechtlich problematisch sein kann, sondern auch mit einer gewissen Ungewissheit für das Kind einhergeht, ob es sein Investment jemals zurückerhält. Die Frage, ob eine Immobilie lebzeitig oder von Todes wegen übergeht, hat regelmäßig auch unterschiedliche Auswirkungen auf die weiteren Themenbereiche „Pflichtteilsrecht“, „Sozialhilferegress“ und vor allem „Schenkungs-/Erbschaftsteuerrecht“.
Diesen Fragen und noch weiteren geht Sonja Karl Pelikan (Notarin in Bad Tölz) im Verlauf ihres Vortrages nach.
Die Frage, ob man sein Haus einem Kind lebzeitig oder von Todes wegen übergibt, kommt in der Notarpraxis häufig vor und ist für die Beteiligten von zentraler Bedeutung bzw. mit höchst unterschiedlichen Rechtsfolgen verbunden – worüber oft eine gewisse Fehlvorstellung besteht.
Ein Testament kann man in der Regel bis zum Ableben (zum Teil allerdings nur mit Zustimmung des Ehegatten) wieder ändern, einen verschenkten Gegenstand, mithin ein lebzeitig übergebenes Haus, kann man nicht ohne weiteres zurückverlangen.
Demgegenüber mag eine lebzeitige Übergabe insbesondere dann geboten sein, wenn das Kind seinerseits in die Immobilie investiert, da es andernfalls in das Vermögen der Eltern investieren würde, was nicht nur steuer- und pflichtteilsrechtlich problematisch sein kann, sondern auch mit einer gewissen Ungewissheit für das Kind einhergeht, ob es sein Investment jemals zurückerhält. Die Frage, ob eine Immobilie lebzeitig oder von Todes wegen übergeht, hat regelmäßig auch unterschiedliche Auswirkungen auf die weiteren Themenbereiche „Pflichtteilsrecht“, „Sozialhilferegress“ und vor allem „Schenkungs-/Erbschaftsteuerrecht“.
Diesen Fragen und noch weiteren geht Sonja Karl Pelikan (Notarin in Bad Tölz) im Verlauf ihres Vortrages nach.
| 1 Abend, 14.10.2026 Mittwoch, 19:00 - 20:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Sonja Karl Pelikan - LL.M. (NYU), Notarin | |||
| 103.200Tc | |||
| 13,00 € |
