Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Isar Volkshochschulen ab 01.07.2024
A) Rechtlicher Rahmen - AGB1. Geltungsbereich1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Isar Volkshochschulen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit der vhs hinsichtlich der auf der Website oder in Printmedien, z. B. Programmheft der vhs, dargestellten Veranstaltungen abschließt.
1.2 Studienreisen, Exkursionen und Lehrfahrten, die einen Dritten als Veranstalter oder als Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insofern tritt die vhs lediglich als Vermittler auf. In diesen Fällen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen vhs und Kunden. Die Beförderung durch beauftragte Busunternehmen erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, wobei die vhs selbst nicht als Unternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes auftritt.
2. Vertragsabschluss2.1 Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande.
2.2 Der Kunde kann sein Angebot persönlich, postalisch, telefonisch oder per E-Mail gegenüber der vhs abgeben. Bei der Buchung über die Website der vhs kann der Kunde das Angebot auch über das in die Website der vhs integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Auch eine Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Die Anmeldung ist ab dem Erscheinungstag des Kursprogrammes im Internet oder in Druckform möglich.
Die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet über einen Kursplatz.
Die Teilnahme an einem Kurs in vergangenen Arbeitssemester berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an einem Fortsetzungskurs.
2.3 Die vhs kann das Angebot des Kunden annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung übermittelt oder
- indem sie im Falle des SEPA-Lastschriftverfahrens das Teilnahmeentgelt vom Bankkonto des Kunden einzieht.
Wird die vhs im Rahmen des Einzugsverfahrens aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, mit Kosten wie z. B. Bankspesen belastet, so sind diese vom Kunden zu tragen.
Liegen beide vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Alternativen zuerst eintritt. Nimmt die vhs das Angebot des Kunden nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.
2.4 Meldet der Kunde weitere Teilnehmende für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmenden einzustehen.
2.5 Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Kursleitende sind zu Änderungen der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
2.6 Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden. Bescheinigungen jeder Art können nur innerhalb eines Jahres ab Kursende gegeben werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs umfasst die einmalige Erlaubnis zur Abbuchung der Kursgebühr per SEPA-Lastschrift. Die Abbuchung erfolgt in aller Regel frühestens zwei Wochen vor und spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn. Dem Gebührenschuldner wird die Fälligkeit (der Abbuchungstag) per Vorabinformation (Pre-Notification) spätestens zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin schriftlich mitgeteilt.
3.2 Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Gebühr wird in diesen Fällen zwingend bei der Anmeldung fällig. Andernfalls besteht keine Anspruch auf einen Kursplatz.
3.3 Anfallende Kosten für Lehrmittel, Unterrichtshilfen und Materialien können von den Kursleitenden in eigener Ver-antwortung eingeholt werden.
4. Teilnahmeberechtigung4.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung der vhs in Textform möglich.
4.2 Zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind ebenfalls nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannten Personen berechtigt. Für eine Vertragsübertragung gilt Ziff. 4.1.
4.3 Die nach Ziff. 4.2 zur Teilnahme an Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen Berechtigten, dürfen weder dritten Personen Zugriff auf ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm einräumen und dritten Personen dadurch eine Teilnahme an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung ermöglichen noch zusammen mit dritten Personen über ihren Teilnehmeraccount und/oder ihren Computerbildschirm an einem Online-Seminar oder einer hybriden Veranstaltung teilnehmen.
4.4 Die Teilnehmenden von Online-Seminaren und hybriden Veranstaltungen sind nicht berechtigt, Online-Seminare oder hybride Veranstaltungen aufzuzeichnen und/oder zu speichern und/oder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten und/oder über das Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder in jeder sonstigen Form in Bild und/oder Ton zu veröffentlichen.
5. Mindestteilnehmerzahl5.1 Die vhs legt in ihren Kursausschreibungen eine Mindestteilnehmerzahl fest.
Diese beträgt 6 Personen, sofern in der Kursausschreibung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist.
5.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die vhs bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten.
5.3 Droht ein Kurs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande zu kommen, kann die Kursdurchführung durch einvernehmliche Absprache zwischen Volkshochschule, Kursleitung und Kunden ermöglicht werden. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, wird der Kurs abgesagt.
6. Rücktritt durch den Teilnehmenden – Absage durch die vhs6.1 Der Kunde kann seine Teilnahme jederzeit in Textform oder telefonisch stornieren und spätestens bis eine Woche vor Kursbeginn (gleicher Wochentag) ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten.
6.2 Spätere Abmeldungen, sind nicht möglich. Die Nichtteilnahme am Kurs begründet auch keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr – gesamt oder anteilig.
6.3 Muss ein Kunde einen Kurs aus dringenden Gründen abbrechen, so kann die Volkshochschule anteilig zurückerstatten. Als dringend können nur ärztlich bestätigte Hinderungsgründe (Attest) anerkannt werden. Rückwirkend werden diese nicht wirksam. Für den durch die Gebührenzahlung nötigen administrativen Aufwand wird eine Bearbeitungsgebühr von 6 € berechnet.
6.4 Eine Erstattung einzelner Kurstage, die z. B. wegen Krankheit oder Urlaubes etc. versäumt wurden, ist nicht möglich. Bei Kurseintritt nach dem ersten Kurstag erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.
6.5 Als zumutbar erachtete Veränderung bei der Kursleitung oder beim Kursort und der Kurszeit berechtigen die Kunden weder vor noch während des Kurses zu einem Kursrücktritt. Bei erheblichen Änderungen kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
6.6 Die vhs ist berechtigt aus wichtigen Gründen, wie etwa höhere Gewalt oder Erkrankung der Kursleitung die Veranstaltung kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgeltes abzusagen.
7. Ermäßigungen7.1 Genauere Bestimmungen zu den Ermäßigungen sind den einzelnen Volkshochschulen vorbehalten. Sie werden je Volkshochschule festgelegt und dokumentiert.
7.2 Ermäßigungen sind bei Kursanmeldung geltend zu machen. Bei Antragstellung im Nachhinein besteht kein Anspruch auf Ermäßigung.
8. Nutzungs- und Urheberrecht8.1 Die in der Veranstaltung verwendeten Materialien einschließlich der Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2 Die vhs ist Inhaberin sämtlicher Nutzungsrechte an den Materialien, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.
8.3 Ohne Erlaubnis der vhs ist der Kunde nicht berechtigt, ausgeteiltes Lehrmaterial ohne Genehmigung der vhs zu vervielfältigen. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen sind nicht gestattet.
9. Haftung 9.1 Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Eine weitergehende Haftung insbesondere für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen ist ausgeschlossen.
9.3 Für den Kunden besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
9.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten im Hinblick auf die Haftung der vhs auch für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
B) Organisatorische Hinweise1. Eine Schule für ErwachseneDie Volkshochschule ist eine Institution, die grundsätzlich dem Auftrag der Erwachsenenbildung verpflichtet ist. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Kinder und Jugendliche an Veranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn dies aus der Veranstaltungsankündigung ausdrücklich hervorgeht.
2. KursräumeDie Räume, in denen Veranstaltungen stattfinden, werden, soweit nicht bereits angegeben, den Teilnehmenden rechtzeitig vor Kursbeginn bekanntgegeben.
3. Ordnung und RauchverbotUm Ordnung und Sauberkeit in allen Kursräumen wird gebeten. Das Rauchen in den Kursräumen ist nicht gestattet.
4. Mitnahme von TierenEs ist untersagt, Tiere in den Unterricht mitzubringen. Dies gilt für alle Veranstaltungen. Ausnahmen bestehen für Führhunde.
5. Kursfreie TageAn schulfreien Tagen (z. B. Schulferien, Rosenmontag, Faschingsdienstag) entfällt der Kursbetrieb (siehe Kalender), sofern beim Kurs nichts anderes vermerkt ist.
6. Keine Benachrichtigung über KursbeginnEine Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmenden über den Kursbeginn erfolgt nicht mehr. Bitte deshalb das Programmheft gut aufbewahren bzw. die Zahlungsvorgänge beachten.
7. UnterrichtsmaterialSoweit nicht bereits bei den einzelnen Veranstaltungen ausgedruckt, erhalten Sie Informationen darüber bei Kursbeginn durch die Honorarkräfte.
8. Gender-KlauselAus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in diesen AGBs für Personenbezeichnungen vorzugsweise Partizipien, Nominalisierungen und das generische Maskulinum verwendet. Die verkürzten Sprachformen haben redaktionelle Gründe; sie sind wertfrei verwendet. Im Sinne der Gleichbehandlung sind immer alle Geschlechter gemeint.
C) Datenschutzgrundverordnung Die im Anmeldebogen abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet. Ohne die anzugebenden Daten (Name, Adresse, Geburtsjahr) kann kein Vertrag geschlossen werden. Ihr Geburtsjahr erheben wir, um sicherzustellen, dass Sie volljährig sind bzw. bei Minderjährigkeit etwaige Vorkehrungen zu treffen. Für besondere Kurse, z. B. Babykurse, kann die Angabe des Geburtsdatums zwingend erforderlich sein.
Die Abfrage Ihrer Festnetz- bzw. Mobilfunknummer erfolgt in dem berechtigten Interesse, Sie bei Kursänderungen unmittelbar kontaktieren zu können. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Sie ggf. nicht rechtzeitig erreichen. Auch die weiteren freiwilligen Angaben werden zur Vertragsdurchführung verwendet.
Durch die Angabe von IBAN, Name und Vorname des Kontoinhabers können Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen. Ist der Lastschriftmandatsbogen abtrennbar, müssen Sie zur Zuordnung nochmals Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse angeben. Die freiwilligen Zusatzangaben dienen ebenfalls der Durchführung des Lastschriftmandats. Wenn Sie uns die zwingend erforderlichen Bankdaten nicht bereitstellen, erfolgt keine Lastschrift und Sie müssen die Zahlung des Kursbeitrages anderweitig veranlassen.
Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch gespeichert. Die hierdurch entstehenden Datenbanken und Anwendungen können durch von uns beauftragte IT-Dienstleister betreut werden. Die Bereitstellung Ihrer Daten durch Sie ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen.
Weitere Infos: siehe
www.Isarvolkshochschulen.de zum Thema „Datenschutzerklärung“