Änderung bei der Förderung durch Krankenkassen

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[PDF] Änderung bei der Förderung durch die Krankenkassen (ca. 102 KB)


Bei Gesundheitskursen ab dem Frühjahrssemester 2016 ändert sich der Inhalt unserer
Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse

Sie erhalten weiterhin kostenfrei eine Bestätigung, die sich auf die Kerndaten des Kurses bezieht. Eine Übereinstimmung mit den Vorgaben der Krankenkassen ist darin nicht enthalten.

Diese neue Bestätigung kann bei Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden, bietet aber – wie bisher - keine Garantie für eine Kostenerstattung

Im Detail:
Bisher konnten wir Ihnen kostenfrei nach Abschluss Ihres vhs-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer, Kursgebühren und Kursleiterqualifikation ausdrucken, sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten.

Ihre Krankenkasse hat dann individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention finanziell unterstützt werden konnte.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben jetzt bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten, also auch die vhs-Wolfratshausen e.V., soll jetzt jeden einzelnen Gesundheitskurs bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen.

Hierzu müssten wir
  • sämtliche Kursleiterqualifikationen nachweisen und einreichen,
  • für jeden Kurs und einzelnen Kurstermin Angaben darüber machen, welche Ziele/Inhalte in den einzelnen Stunden vermittelt werden,
  • speziell pro Kurs ein Kurshandbuch an die ZPP weiterleiten,
  • einen wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit vorab erbringen,
  • die Krankenkassen bei einer Nachsorge in Form von Evaluationsmaßnahmen / Fragebogenversand unterstützen.

Zusätzlich wird reglementiert,
  • dass ein Kurs z.B. nicht öfter als 12 mal 90 Minuten und mit maximal 15 Teilnehmenden stattfinden darf.
  • Jede Teilnahmebescheinigung muss durch Unterschrift der vhs verpflichtend erklären, dass sie alle Vorgaben erfüllt, die in einem 110seitigen Leitfaden Prävention festgehalten sind, der vom GKV-Spitzenverband*) erstellt und 2014 letztmalig aktualisiert wurde.
  • Der Volkshochschule wird mit einer Strafe von 5000 Euro bei Nichterfüllung organisatorischer, sachlicher, fachlicher, personeller Voraussetzungen gedroht.

Diese zeit-, personal-, damit kostenintensiven und auch noch risikobehafteten Arbeiten können und dürfen wir als Volkshochschule Wolfratshausen nicht leisten; hier handelt es sich unserer Meinung nach um originäre Aufgaben und Entscheidungen, die von einer Krankenkasse weiterhin selbst erbracht werden müssen.

  • Wir haben uns entschieden, keine Registrierung unserer Gesundheitskurse bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen.
  • Unser Anspruch an Präventionskurse ist ein anderer!
  • Wir setzen auf die Qualität unserer erfahrenen, bestens aus-und fortgebildeten Kursleiterinnen und Kursleiter, die unsere TeilnehmerInnen seit Jahrzehnten davon überzeugen, wie gut ihnen ein vhs Gesundheitskurs tut, in dem individuell auf sie eingegangen wird und Unterrichtsinhalte aufbauend über mehrere Semester an mehr als 12 Terminen vermittelt werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, Ihre Zustimmung und Unterstützung!
 
Gesundheitsbildung an der vhs Wolfratshausen kann so weiterhin unbürokratisch, datengeschützt, qualitativ hochwertig, trotzdem preiswert und in Ihrer Nähe angeboten werden.

*) Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung der §§20 und 20a SGBV vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 – in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene

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